Große Änderung bei den Rundfunkgebühren – was Sie jetzt wissen müssen (2025)

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) steht vor Veränderungen. Millionen Haushalte in Deutschland sind von dieser Neuerung betroffen und müssen jetzt genau aufpassen.

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ), dessen Einnahmen gesunken sind, befindet sich derzeit in einem grundlegenden Umbruch. Künftig sollen die Zahlungen stärker in der Verantwortung der Beitragszahler liegen. Dieser Neuerung betrifft Millionen Haushalte in Deutschland.

Ein bislang gängiger Service wird in diesem Zusammenhang eingestellt – mit spürbaren Konsequenzen. Künftig drohen Mahngebühren bei verspäteter Zahlung.

GEZ-Hammer! Länder-Chefs stoppen Erhöhung, große Reform bei ARD und ZDF.

Keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr

Beitragspflichtige, die bislang per Einzelüberweisung gezahlt haben, bekamen regelmäßig Rechnungen zugeschickt – jeweils pünktlich zum Fälligkeitstermin. Das diente als Erinnerungshilfe und half, Fristen einzuhalten. Doch damit ist nun Schluss.

Nach Angaben der Pressestelle des Beitragsservice wurden erste Personen bereits auf ein neues Modell umgestellt: die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Was bedeutet das?

Nur einmal wird zukünftig ein Schreiben mit allen Zahlungsterminen für das betreffende Jahr versendet wird. Weitere Erinnerungen erfolgen nicht – auch nicht in den Folgejahren. Wer weiterhin manuell überweist, muss daher selbst dafür sorgen, keine Fristen zu versäumen. Andernfalls wird ein Säumniszuschlag fällig.

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Große Änderung bei den Rundfunkgebühren – was Sie jetzt wissen müssen (1)

Bei GEZ-Versäumnis kommen Kosten auf Bürger zu

"Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro", heißt es auf der Webseite des Beitragsservices. Wer also zu spät zahlt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen – im ungünstigsten Fall quartalsweise.

Die Umstellung erfolgt nicht für alle gleichzeitig, sondern schrittweise. Solange die Einmalzahlungsaufforderung noch nicht zugestellt wurde, bleibt das bisherige Verfahren in Kraft. Künftig erfolgen weitere Mitteilungen nur noch bei wesentlichen Änderungen wie neuen Beitragssätzen oder geänderten Bankdaten.

Um die Einhaltung der Zahlungstermine zu erleichtern, bietet der Beitragsservice im Internet passende Kalendereinträge zum Download an.

Hier die wichtigsten Möglichkeiten zur Zahlung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ):

SEPA-Lastschriftverfahren

  • Bequemste und sicherste Zahlungsart
  • Abbuchung erfolgt automatisch
  • Keine Zahlungsaufforderungen, Nachweis durch Kontoauszug
  • Jederzeit widerrufbar

Überweisung

  • Manuelle Überweisung auf das Konto des Beitragsservice
  • Wichtig: 9-stellige Beitragsnummer als Verwendungszweck angeben
  • Nutzung von QR-Code aus Zahlungsaufforderung möglich (Banking-App)

Barzahlung

  • Nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Nachweis von mindestens zwei Ablehnungsschreiben zweier verschiedener Banken (kein Basiskonto möglich)
  • Terminvereinbarung mit der Landesrundfunkanstalt zur Barzahlung am Hauptsitz

Zahlungsrhythmus

  • Gesetzliche Zahlungsweise: Mitte von drei Monaten
  • Vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus möglich.
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Author: Clemencia Bogisich Ret

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